Rettungsgasse

Besonders auf Autobahnen oder Schnellstraßen kommt es nach Verkehrsunfällen oft zu Stau. Hunderte PKWs und LKWs stecken im Stau fest und es gibt kein voran kommen. Damit wir als Rettungskräfe den Betroffenen trotzdem schnell helfen könne ist es wichtig eine Rettungsgasse zu bilden. Nicht ist für Feuerwehr, Rettungsdienst und andere Hilfsorganisationen schlimmer und frustrierender als in einem Stau zu stecken und nicht helfen zu können. Deswegen wurde das Bilden einer Rettungsgasse im Falle eines Staus bereits 1982 in Deutschland gesetzlich zur Pflicht. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 2 StVO. Des Weiteren ist es für einen Fahrzeugführer Pflicht die Straße zu räumen, sollte sich ein Einsatzfahrzeug von Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst mit Sondersignal (Blaulicht, Martinshorn/Sirene) nähern. Denn § 38 StVO besagt: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Leider funktioniert das Bilden einer Rettungsgasse nicht immer reibungslos. Oft stehen Fahrzeuge im Weg und erschweren das durchkommen extrem. Deshalb ist es wichtig schon während der Staubildung das eigene Fahrzeug so zu positionieren, dass eine Rettungsgasse gebildet werden kann. Wie das funktioniert sehr Ihr im nachfolgenden Video des ADAC.

Und so funktioniert die Rettungsgasse:

Quelle: ADAC YouTube

Um schnell professionelle Hilfe leisten zu können bitten wir Sie bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden und nicht erst damit zu beginnen, wenn die Rettungskräfte bereits hinter Ihnen stehen. Vielen Dank!